Gesplittete Abwassergebühren ab 1.12.2023

von Markt Geisenhausen | 

Gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 14.11.2023 werden in Geisenhausen mit Wirkung ab 1.12.2023 die Abwassergebühren erstmalig getrennt bzw. gesplittet erhoben:

Schmutzwasser: 3,14 € je Kubikmeter

Niederschlagswasser: 0,21 € je Quadratmeter befestigte Fläche

Verbunden mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr war eine Neukalkulation für den Zeitraum 01.12.2023 bis 30.11.2027.

In den Abrechnungsbescheiden für die Benutzungsgebühren vom 1.12.2022 – 30.11.2023 sind auch die Vorauszahlungen für 2024 enthalten, erstmalig mit der Position „Niederschlagswassergebühren“. Auf der letzten Seite des Abrechnungsbescheides ist die gebührenrelevante Fläche für die Niederschlagswassergebühr angegeben, multipliziert mit 0,21 €/m² ergibt dies den Vorauszahlungsbetrag (gerundet auf volle Euro).

Vorangegangen waren mehrjährige Vorarbeiten, insbesondere die Ermittlung der befestigten Flächen via Luftbilder durch ein privates Büro waren aufwändig. Im Januar 2023 wurden die Ergebnisse der ermittelten Flächen den Grundstückseigentümern mitgeteilt, anschließend gab es die Möglichkeit, im Dialog mit den Eigentümern die Flächen bei Bedarf zu korrigieren. Letztendlich wurde für jedes Grundstück der sog. „Grundstücksabflussbeiwert“ ermittelt und anhand des Versiegelungsgrades einer von 6 Stufen zugeordnet. Zisternen mit einem Speichervolumen von mind. 4 m³ werden mit einem Flächenabzug von 10 m² je Kubikmeter Speichervolumen berücksichtigt, maximal jedoch mit 30 % der gesamten gebührenpflichtigen Fläche.

Hervorzuheben ist, dass mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr keine zusätzliche Gebühr erhoben wird, sondern die vorhandenen Kosten nur anders verteilt werden. 

Die Erhöhung der Abwassergebühren hängt nicht mit der Einführung der Niederschlagswassergebühr zusammen, sondern war aufgrund gestiegener Kosten erforderlich. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Abwassergebühren (Schmutzwasser + Niederschlagswasser)  insgesamt  aufgrund gestiegener Kosten und nicht wegen der Einführung der Niederschlagswassergebühr erhöht wurden, so konnte der bisherige Gebührensatz  für Schmutzwasser 3,14 Euro gleichbleiben.

Die Details zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr sind § 10 a der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Geisenhausen (BGS-EWS) zu entnehmen.

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