Kommunales Fassadenprogram des Marktes Geisenhausen

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Kommunales Förderprogramm

Der Markt Geisenhausen hat ein kommunales Förderprogramm (Fassadenprogramm) zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung beschlossen.
Ziel und Zweck der Förderung

Ziel des kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung des eigenständigen Charakters des Ortskerns im Markt Geisenhausen. Die Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.

Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind Maßnahmen an Fassaden einschließlich Fenstern und Türen, Hoftoren, Einfriedungen, Treppen, Ladebereiche und Werbeanlagen.

Förderhöhe

Je Einzelobjekt können bis zu 30% gefördert werden, jedoch höchstens 15.000 €. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann diese Höchstfördersumme in angemessenem Umfang überschritten werden.

Ablauf:
  1. Beratungstermin
    • Beratungs- und Ortstermin mit dem Sanierungsarchitekten
    • Vereinbarung Termin über das Bauamt: Lena Findelsberger 08743 961613
    • Wenn möglich vorhandenen Unterlagen, alte Pläne und Fotos mitbringen
    • Entwurfsplan der Sanierung durch den Architekten
  1. Beratungstermin
    • Abstimmung des Entwurfsplans
  1. Antragstellung auf die Förderung
    • Benötigte Unterlagen siehe Antrag
  1. Beschluss Bauausschuss
    • Der Bauausschuss beschließt die Höhe der Förderung
  1. Vereinbarung Gemeinde
    • Vereinbarung über die Fördermaßnahme mit der Gemeinde abschließen
  1. Beginn Baumaßnahme
    • Beauftragung Firmen
  1. Abnahme der Sanierung
    • Abnahme innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Maßnahmen
    • Vereinbarung Termin über das Bauamt: Lena Findelsberger 08743 961613
  1. Verwendungsnachweis
    • Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten
    • Originalbelege und Zahlungsnachweise (z.B. Kontoauszug)
    • Ausfüllen des Verwendungsnachweises
    • Auszahlung Förderung

 

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