Die beiden Schulsporthallen stehen vorrangig den ortsansässigen Schulen für den Schulsport zur Verfügung. Außerhalb der schulischen Belegungszeiten können sie im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten von Vereinen aus dem Gemeindegebiet zur Ausübung des Vereinssports (Breitensport) genutzt werden.
Während der Belegungszeiten sind Aufsichtspersonen anwesend, die von der Arbeitsgemeinschaft Turnhallennutzer Geisenhausen (ARGE) gestellt werden.
Die Nutzungsgebühren (Kostenersatz für die Bereitstellung der Aufsichten) für Vereine aus dem Gemeindegebiet betragen derzeit:
Kleine Sporthalle
Jugendliche 2,60 € je Stunde
Erwachsene 5,20 € je Stunde
Große Sporthalle
Gesamt - Jugendliche 5,70 € je Stunde
Gesamt-Erwachsene 11,40 € je Stunde
großer Teil - Jugendliche 3,10 € je Stunde
großer Teil - Erwachsene 6,20 € je Stunde
kleiner Teil - Jugendliche 2,60 € je Stunde
kleiner Teil - Erwachsene 5,20 € je Stunde