Stellplatzsatzung erlassen
Der Marktgemeinderat hat am 29.07.2025 die Satzung über die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) beschlossen. Die Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft. Sie liegt im Rathaus des Marktes Geisenhausen, Zi.Nr. 109, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf und kann hier nachgelesen werden.