Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Kommunale Bäder; Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

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Stand: 03.04.2020

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
 

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