Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Kommunale Bäder; Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Beschreibung

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Verwandte Leistungen


Stand: 03.04.2020

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Heribert Rötzer 0 87 43 96 16 - 20 1. OG - 109 
 

zurück   zurück

Drucken