Fimbacher Feld - Deckblatt Nr. 12

von Markt Geisenhausen | 

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Frist bis 14.10.2025

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.02.2025 die Aufstellung des Deckblatts zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Fimbacher Feld" beschlossen. Das Deckblatt trägt den Titel "Fimbacher Feld – Deckblatt Nr. 12". Der Änderungsbereich betrifft die unbebauten Grundstücke Bachstraße 36 und 36a und  umfasst eine Fläche von 1.324 m². Es erfolgt eine Nachverdichtung im reinen Wohngebiet. Die Veröffentlichungsfrist läuft vom 12.09.2025 bis einschließlich 14.10.2025. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an bauamt-verwaltung@geisenhausen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Bekanntmachungstext.

 

PDF - Bekanntmachung

PDF - Fimbacher Feld Deckblatt Nr. 12 - Vorentwurf

 

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