Erklärung zur Barrierefreiheit

von Markt Geisenhausen | 

Die Gemeinde Geisenhausen hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website, die aktuell erfolgt, wird die BayBITV umgesetzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt. Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter vorzimmer@geisenhausen.de

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter vorzimmer@geisenhausen.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Markt Geisenhausen, Marktplatz 6, 84144 Geisenhausen
Telefon: 0 87 43 / 96 16 – 0
Telefax: 0 87 43 / 96 16 – 55
E-Mail-Adresse: vorzimmer@geisenhausen.de
Vertretungsberechtigter: Erster Bürgermeister Josef Reff

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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