Der Bau- und Umweltausschuss hat am 31.03.2025 den Bebauungsplan „Stockberg I“ erneut gebilligt. Geplant wird ein allgemeines Wohngebiet sowie eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten/Kindertagesstätte. Einzelheiten sind den Aushängen an der gemeindlichen Amtstafel im Rathausdurchgang zu entnehmen und auf der Homepage des Marktes Geisenhausen zu finden. Der Entwurf mit Begründung liegt von 04.04.2025 bis 05.05.2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus, Zi.-Nr. 101, öffentlich aus und kann von Jedermann mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eingesehen werden.
Bekanntmachung Bebauungsplan Stockberg I
Bebauungsplan Stockberg I - Entwurf