Bebauungsplan „Solarpark Ödgarten“ ist rechtskräftig

von Bauamt Verwaltung | 

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 28.03.2023 den Bebauungsplan „Solarpark Ödgarten“ als Satzung beschlossen. Einzelheiten sind der Bekanntmachung an der gemeindlichen Amtstafel zu entnehmen. Der Bebauungsplan ist mit der Bekanntmachung rechtskräftig und wird ab sofort mit der Begründung während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Zi.-Nr. 101, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Inkrafttreten des Bebauungsplanes

Solarpark Ödgarten Begründung

Solarpark Ödgarten Satzung

 

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