Neue Grundsteuerhebesätze ab 1.1.2025
Der Marktgemeinderat hat am 15.10.2024 die ab dem 01.01.2025 gültigen Grundsteuerhebesätze beschlossen. Diese betragen derzeit für die Grundsteuer A und B einheitlich 350 v.H. und werden ab 2025 auf einheitlich 270 v.H. abgesenkt. Dazu wurde eine neue Hebesatzsatzung beschlossen. Die Satzung liegt im Rathaus des Marktes Geisenhausen, Zi.Nr. 109, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf und ist hier nachzulesen.