Führerscheinanträge

Führerscheinanträge können auch über die Gemeinde gestellt werden. Hierzu benötigt man ein aktuelles Lichtbild und den alten Führerschein. Bei Verlängerung außerdem ein ärztliches Attest und ein augenärztlichen Attest, evtl. auch noch die Bescheinigungen über die erforderlichen Module.

Bei Verlust des Führerscheins ist außerdem noch eine eidesstattliche Versicherung vom Notar erforderlich.

Bei Diebstahl des Führerscheins eine Diebstahlanzeige bei einer Deutschen Polizeiinspektion.

 

Führerscheindokumente sind künftig befristet

Wie das Sachgebiet Verkehrswesen des Landratsamtes Landshut mitgeteilt hat, sind zum 19.01.2013 verschiedene Änderungen des deutschen Fahrerlaubnisrechts in Kraft getreten.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die künftige Befristung der Führerscheindokumente (nicht der Fahrerlaubnis als Recht) auf 15 Jahre.

Weiter Auskünfte erteilt die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Landshut, Tel. 0871/408-2154, -2155, -2157.





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