Bauleitplanung

Bauleitplanung

Das wichtigste Instrument zur Ordnung beziehungsweise Lenkung der baulichen Entwicklung in Gemeinden ist die „Bauleitplanung“, deren Vollzug zweistufig gemäß den Regelungen des BauGB erfolgt: die erste Stufe umfasst die Erstellung eines Flächennutzungsplans, die zweite Stufe die Erstellung der Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche. Für die Aufstellung von Bauleitplänen ist die Gemeinde zuständig. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde.

Bauleitplanung – Verfahren

Das Verfahren einer Bauleitplanung ist in verschiedene Schritte unterteilt:

  • Beschluss zur Aufstellung der Bauleitplanung durch die Gemeinde
  • Bekanntmachung dieses Beschlusses inklusive Umweltbericht in ortsüblicher Weise, welche gemäß § 3 BauGB in zwei verschiedenen Stufen erfolgt: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung
  • Ausarbeitung eines Entwurfs
  • Unterrichtung der Bürger
  • Einholen von Stellungnahmen von Behörden und Planungsträgers
  • Prüfung der Stellungnahmen
  • Auslegungsbeschluss
  • Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses in ortsüblicher Weise
  • Auslegung inklusive Erläuterungsbericht
  • Behandlung der Anregungen per Beschluss
  • Mitteilen des Ergebnisses
  • Feststellungsbeschluss bzw. Satzungsbeschluss
  • Genehmigungsverfahren
  • Inkrafttreten der Bauleitplanung

 

Bebauungspläne

Der weiterführende Link (siehe unten) führt Sie zu den gesamten Bebauungsplänen des Marktes Geisenhausen (Bauleitplanungsviewer des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung).

Bauleitplanungsviewer des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

E-Mailadresse ( Bauleitplanung ): bauamt-verwaltung@geisenhausen.de



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