Veranstaltungen

Anzeigepflichtige Veranstaltung


Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.
Dies gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt wird.


Erlaubnispflichtige Veranstaltung


die erforderliche Anzeige der oben genannten Veranstaltung nicht rechtzeitig (früher als eine Woche) erstattet wird,
es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt (für die Erlaubniserteilung ist das Landratsamt Landshut zuständig) oder
zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll, mehr als eintausend Besucher zugleich zugelassen werden sollen.

Kosten: 15,00 €

 

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis


Aus besonderem Anlass kann eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis erteilt werden. Ein besonderer Anlass ist ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis z.B. Volksfest, Veranstaltungen von Vereinen.

Die Veranstalter haben die vorübergehende Gaststättenerlaubnis rechtzeitig (mind. 2 Wochen vor Veranstaltungstermin) bei der Gemeinde zu beantragen.

Kosten:

Vereine: 25,00 €
Sonstige: 30,00 €



Mitarbeiter:



Aufgaben:

  • Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
  • Amtsblatt; Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
  • Antragsservice; Gemeinden
  • Auskünfte in sozialen Angelegenheiten
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung
  • Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen
  • Bürgerversammlung; Einberufung
  • Elektronische Kommunikation mit Kommunen; Übermittlung von Nachrichten und Dokumenten
  • Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsicht in das Wählerverzeichnis
  • Ferienmaßnahmen der Kommune; Informationen
  • Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
  • Gemeindeigene Gegenstände; Verleih
  • Gemeinderatssitzung; Vorbereitung
  • Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder
  • Gesetzliche Rentenversicherung; Beantragung der Rente
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
  • Gewerberegisterauszug; Beantragung
  • Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen
  • Öffentliche Vergnügung; Erstattung einer Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
  • Poststellenangelegenheiten der Kommune; Informationen
  • Registraturarbeiten der Kommune; Informationen
  • Rentenversicherung; Informationen
  • Sozialversicherung
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen
  • Veranstaltungen und Kurse in der Region; Informationen und Anmeldung
  • Veranstaltungsraum der Gemeinde; Beantragung der Nutzung
  • Vereinswesen; Vereinsförderung
  • Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten
  • Wahlhelfer; Berufung
  • Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung
  • Wanderlager; Anzeige
  • Wanderlager; Anzeige durch Nicht-EU-Bürger


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