Kinderreisepass
Für Grenzübertritte von Kindern unter 12 Jahren ist ein Kinderreisepass erforderlich. Antragsteller sind die Eltern, die beide auf dem Antragsformular unterschreiben müssen.
Notwendige Unterlagen
Sie benötigen zur Beantragen
- die Geburtsurkunde bzw. den alten Kinderausweis
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Kinder ab 10 Jahren müssen zur Ausstellung des Kinderreisepasses mitkommen (eigenhändige Unterschrift)
- Augenfarbe und Größe des Kindes muss angegeben werden
Bei ehelichen Kindern ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Bei Geschiedenen genügt die Zustimmung des allein sorgeberechtigten Elternteils (bitte rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss vorlegen). Als Vormund legen Sie bitte die Bestallungsurkunde vor. Die Unterschriften sind persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses im Einwohnermeldeamt zu leisten. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass ausgestellt.
Entstehende Kosten
Für den Kinderreisepass sind 13 € zu bezahlen.
Für die Verlängerung fallen Gebühren in Höhe von 6 € an.
Personalausweis
- Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (gem. Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Bei Personen bis 16 Jahren kann ein Personalausweis bei Grenzüberschreitung ausgestellt werden. Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach (ab dem 24. Lebensjahr) 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
- Der Antrag auf Neuausstellung kann nur durch eine persönliche Vorsprache erfolgen. Hierbei müssen sowohl der bisherige Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Passautomat im Rathausfoyer) vorgelegt werden. Ist bisher noch kein Ausweisdokument beim Markt Geisenhausen beantragt worden, ist noch eine Geburts-/ oder Heiratsurkunde notwendig.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird vom Einwohnermeldeamt ausgedruckt und zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei nach Berlin elektronisch weitergeleitet.
- in dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig.
Notwendige Unterlagen
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, bisheriger Ausweis, ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde
Entstehende Kosten
Die Gebühr beträgt 37,00 €.
Bis Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 €.
Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10,00 €.
Reisepass
Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in den meisten Urlaubsländern reicht für Deutsche jedoch die Vorlage eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses aus. Einzelheiten können Sie unter folgendem Link https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise oder ihrem Reisebüro erfahren. Ein Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach (ab dem 24. Lebensjahr) 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
- Sie müssen bei der Beantragung eines neuen Reisepasses persönlich vorsprechen und ein biometrisches Passfoto dabei haben.
- Für Vielflieger kann auch ein Reisepass mit 48 Seiten beantragt werden.
- In dringenden Fällen kann man zwischen einem Express-Reisepass oder einem vorläufigen Reisepass wählen. Wobei ein vorläufiger Reisepass nur ein Jahr gültig ist und nicht (bzw. nur mit Visum) in jedem Land anerkannt wird.
Notwendige Unterlagen
Biometrisches Lichtbild, alter Reisepass oder Personalausweis, ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde
Entstehende Kosten
Reisepass bis 24. Lebensjahr
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37,50 €
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Reisepass Express
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69,50 €
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Reisepass ab 24. Lebensjahr
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60,00 €
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Reisepass ab 24. Lbj. Express
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92,00 €
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Reisepass mit 48 Seiten
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81,00 €
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Reisepass mit 48 Seiten Express
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114,00 €
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Reisepass bis 24 mit 48 Seiten
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59,50 €
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Reisepass bis 24 mit 48 Seiten Express
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91,50 €
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Vorläufiger Reisepass (1 Jahr)
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26,00 €
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Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Gemäß § 1 Abs. 3 PAusG (Personalausweisgesetz) können Personen von der Ausweispflicht befreit werden,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist (als Nachweis gilt der Betreuerausweis, allerdings rechtfertigt nicht jede Betreuung die Befreiung von der Ausweispflicht; i.d.R. nur bei Betreuung in allen Angelegenheiten) oder
- die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigten Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden (als Nachweis gilt die notarielle Vollmacht und eine ärztliche Bestätigung über die Handlungs- oder Einwilligungsunfähigkeit) oder
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind (als Nachweis gilt ggf. die Anmeldung unter der Adresse der Einrichtung und die Bestätigung der Einrichtung über die Unterbringung) oder
- die sich wegen dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können (als Nachweis gilt ein ärztliches Attest oder Bestätigung über die dauerhafte Behinderung).
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