Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 05.11.2020

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Heribert Rötzer 0 87 43 96 16 - 20 1. OG - 109 
 

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