Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageeinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.

Beschreibung

Die Kindertageseinrichtung in der Ihr Sohn oder Ihre Tochter betreut werden soll, sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.

Informieren Sie sich über die in die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Die Anmeldung erfolgt generell beim Träger der Einrichtung; bei einer gemeinde- bzw. stadteigenen Kindertageseinrichtung bei der Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.

Fristen

Die Fristen sind abhängig von der Einrichtung.

Kosten

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Verwandte Leistungen


Stand: 10.08.2020

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
 

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