Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde

Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.

Beschreibung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde/Stadt kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die Örtlichkeit (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung des Straßenabschnittes) beschreiben, desto besser helfen Sie den Zuständigen beim Beheben des Schadens.

Kosten

Wenn Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben: keine

Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie bzw. Ihre Versicherung dafüraufkommen (ggf. im Rahmen des gesetzlichen Schadensersatzes).

Rechtsvorschriften


Stand: 04.12.2020

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Rudolf Eder 0 87 43 96 16 - 23 1. OG - 101 
 

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