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Markt Geisenhausen | Online: https://www.geisenhausen.de//
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Schülerunfallversicherung; Kostenträger
Schüler und in einigen Fällen Eltern und sonstige Personen haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Der gesetzliche Versicherungsschutz greift nicht erst nach dem Unfallereignis, sondern wirkt bereits vorbeugend durch Sicherheitsmaßnahmen im Schulbereich.
Beschreibung
Während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, auf dem Weg von und zur Schule sowie während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen genießen Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auf ehrenamtlich tätige Personen wie Elternbeiräte oder Schulwegdienste.
Träger der Unfallversicherung in Bayern sind:
- der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (. GUVV), wenn der Sachaufwand der Schule von einer Gemeinde - ausgenommen der Landeshauptstadt München - oder einem Gemeindeverband (Schulverband, Zweckverband, Landkreis, Bezirk) getragen wird,
- die Bayerische Landesunfallkasse (LUK), wenn der Sachaufwand der Schule von einer privaten Einrichtung oder vom Freistaat Bayern getragen wird, und
- die Unfallkasse München für alle Schulen, deren Sachaufwand von der Landeshauptstadt München getragen wird
Den Versicherungsträger obliegen außer der finanziellen Abwicklung von Unfällen im Schulbereich auch Maßnahmen der Unfallprävention, die sie insbesondere mit den Sicherheitsbeauftragten in den Schulen durchführen.
Bei Schulunfällen ist der jeweilige Sicherheitsbeauftragte Ansprechpartner. Er stellt den Kontakt mit dem Versicherungsträger her und sorgt für die Weiterleitung der Unfallanzeigen.
Kosten
Es fallen keine Beiträge für Schüler und Eltern an. Die Kosten werden i.d.R. von der Kommune oder dem Freistaat Bayern getragen.
Rechtsvorschriften
Stand: 19.11.2020
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
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