Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Personalausweis; Erstattung einer Anzeige bei Verlust und Wiederauffinden

Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Beschreibung

Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweis oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Rechtsvorschriften

Links

Verwandte Leistungen


Stand: 22.10.2020

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Elisabeth Schuder 0 87 43 96 16 - 30 EG - Zi. 002 
Sandra Schropp 0 87 43 96 16 - 30 EG - 002 
Nicole Thalhammer 0 87 43 96 16 - 30 EG - 002 
Monika Wirthmüller 0 87 43 96 16 - 30 EG - 002 
 

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