Das Landratsamt Landshut hat zur Haushaltssatzung samt Anlagen rechtsaufsichtlich Stellung genommen. Die Satzung wird amtlich bekanntgemacht und liegt gleichzeitig im Rathaus, Zimmer 6, öffentlich auf. Im Übrigen wird die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen für die Dauer Ihrer Gültigkeit bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht bereitgehalten. Der „Vorbericht zum Haushaltsplan“ ist im unter „www.geisenhausen.de“ (Bürgerservice - Zahlen/Daten) abrufbar.
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