Wirksamkeit: 10.01.2025
Mit Bescheid vom 13.12.2024, Aktenzeichen Nr. 40/Flnpln.D13/Geisenhausen hat das Landratsamt Landshut die Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Geisenhausen mit Deckblatt Nr. 13 für die Gebietserweiterung südöstlich von Geisenhausen genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungstext.
Bekanntmachung Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 13
Satzung Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 13
Verfahrensvermerke Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 13
Zusammenfassende Erklärung - Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 13