Zum 01.08.2024 wurde der digitale Bauantrag im Landratsamt Landshut eingeführt. Hierdurch ergeben sich verschiedene Neuerungen im Baugenehmigungsverfahren, auf die die Gemeinde bereits vorab hinweisen möchte.
Eine entscheidende Änderung besteht hierbei in der Änderung der Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anträge. Diese gelten ab der Einführung des digitalen Bauantrages nicht nur für digitale Anträge, sondern auch für Anträge in Papierform, um einen einheitlichen Ablauf zu gewährleisten.
Die Zuständigkeiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
|
Digitale Einreichung |
Einreichung in Papierform |
Bauantrag |
Landratsamt |
Landratsamt |
Antrag auf Vorbescheid (Baurecht) |
Landratsamt |
Landratsamt |
Antrag auf Teilbaugenehmigung |
Landratsamt |
Landratsamt |
Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren |
Landratsamt (statt Gemeinde) |
Gemeinde |
Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften |
Landratsamt (statt Gemeinde) |
Gemeinde |
Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtlichen Bauvorschriften) |
Landratsamt |
Landratsamt |
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids |
Landratsamt |
Landratsamt |
Baubeginnsanzeige |
Landratsamt |
Landratsamt |
Anzeige der Nutzungsaufnahme |
Landratsamt |
Landratsamt |
Beseitigungsanzeige |
Nur Landratsamt |
Landratsamt und Gemeinde |
Abgrabungsantrag |
Landratsamt (statt Gemeinde) |
Landratsamt (statt Gemeinde) |
Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung |
Landratsamt (statt Gemeinde) |
Gemeinde |
Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung |
Landratsamt |
Landratsamt |
Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht) |
Landratsamt (statt Gemeinde) |
Landratsamt (statt Gemeinde) |
Anzeige des Abgrabungsbeginns |
Landratsamt |
Landratsamt |
(https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/zustaendigkeitsaenderungen/index.php)
Die Antragstellung erfolgt vollständig online über Ihren Browser. Es handelt sich um einen Online-Assistenten, in dem ein Formular ausgefüllt wird. Das digitale Einreichen ist ausreichend, es bedarf keiner Dokumente in Papierform. Auch das Nachreichen von Unterlagen erfolgt online.
Nach Aufruf des Online-Assistenten ist eine Anmeldung mit einem Nutzerkonto erforderlich. Dadurch werden die im Papierantrag üblichen Unterschriften ersetzt. Der Digitale Bauantrag kann mit der BayernID und dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis verwendet werden. Je nach beantragter Verfahrensart kann die digitale Antragstellung vom Entwurfsverfasser oder vom Bauherren selbst durchgeführt werden.
Die Baugenehmigung wird weiterhin in Papierform erteilt.