Einführung des digitalen Bauantrags

von Bauamt Verwaltung | 

Zum 01.08.2024 wurde der digitale Bauantrag im Landratsamt Landshut eingeführt. Hierdurch ergeben sich verschiedene Neuerungen im Baugenehmigungsverfahren, auf die die Gemeinde bereits vorab hinweisen möchte.

 

Eine entscheidende Änderung besteht hierbei in der Änderung der Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anträge. Diese gelten ab der Einführung des digitalen Bauantrages nicht nur für digitale Anträge, sondern auch für Anträge in Papierform, um einen einheitlichen Ablauf zu gewährleisten.

 

Die Zuständigkeiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

 

 

Digitale Einreichung

Einreichung in Papierform

Bauantrag

Landratsamt 
(statt Gemeinde)

Landratsamt 
(statt Gemeinde)

Antrag auf Vorbescheid (Baurecht)

Landratsamt 
(statt Gemeinde)

Landratsamt 
(statt Gemeinde)

Antrag auf Teilbaugenehmigung

Landratsamt 

Landratsamt 

Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Landratsamt  (statt Gemeinde)

Gemeinde

Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

Landratsamt  (statt Gemeinde)

Gemeinde

Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtlichen Bauvorschriften)

Landratsamt 

Landratsamt 

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids

Landratsamt 

Landratsamt 

Baubeginnsanzeige

Landratsamt 

Landratsamt 

Anzeige der Nutzungsaufnahme

Landratsamt 

Landratsamt 

Beseitigungsanzeige

Nur Landratsamt  
(statt beiden)

Landratsamt  und Gemeinde

Abgrabungsantrag

Landratsamt  (statt Gemeinde)

Landratsamt  (statt Gemeinde)

Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

Landratsamt  (statt Gemeinde)

Gemeinde

Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung

Landratsamt 

Landratsamt 

Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht)

Landratsamt  (statt Gemeinde)

Landratsamt  (statt Gemeinde)

Anzeige des Abgrabungsbeginns

Landratsamt 

Landratsamt 

 

(https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/zustaendigkeitsaenderungen/index.php)

 

Die Antragstellung erfolgt vollständig online über Ihren Browser. Es handelt sich um einen Online-Assistenten, in dem ein Formular ausgefüllt wird. Das digitale Einreichen ist ausreichend, es bedarf keiner Dokumente in Papierform. Auch das Nachreichen von Unterlagen erfolgt online.

Nach Aufruf des Online-Assistenten ist eine Anmeldung mit einem Nutzerkonto erforderlich. Dadurch werden die im Papierantrag üblichen Unterschriften ersetzt. Der Digitale Bauantrag kann mit der BayernID und dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis verwendet werden. Je nach beantragter Verfahrensart kann die digitale Antragstellung vom Entwurfsverfasser oder vom Bauherren selbst durchgeführt werden.

 

Die Baugenehmigung wird weiterhin in Papierform erteilt.

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