Verordnung über verkaufsoffene Sonntage

von Markt Geisenhausen | 

Der Marktgemeinderat hat am 28. Februar die Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich von Warenmärkten beschlossen. Danach dürfen am 2. April 2023 (Oster- und Frühlingsmarkt) und am 17. September 2023 (Bauernmarkt) die Geschäfte im Markt Geisenhausen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet haben. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 10.08.2022 außer Kraft. Die neue Verordnung liegt ab sofort im Rathaus Geisenhausen, Zimmer 109, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.

 

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