Fischereischeine

Ausstellung Fischereischein

Arten und Erteilung des Fischereischeins

Fischereischein auf Lebenszeit

Der Fischereischein auf Lebenszeit wird grundsätzlich nur erteilt, wenn die antragstellende Person das Bestehen der bayerischen oder einer gleichgestellten Fischerprüfung nachweisen kann. Sie kann wählen, ob sie die Fischereiabgabe für die gesamte Lebenszeit (Einmalzahlung) oder nur für fünf aufeinanderfolgende Jahre zahlen will. Der Fünfjahreszeitraum beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit des Fischereischeins muss erneuert werden, wenn der Zeitraum von fünf Jahren abläuft und der Fischfang weiterhin ausgeübt werden soll.

Zahlung für 5 Jahre: 40 €

Einmalzahlung: je nach dem Lebensalter des Antragstellers (genaue Kosten können Sie im Einwohnermeldeamt erfahren)

Zu der Abgabe wird noch die Gebühr von 35 € bei Erstausstellung, bei Verlängerung 5,00 € erhoben.  

Jugendfischereischein

Wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält ausnahmslos - auch nach Bestehen der Fischerprüfung - den Jugendfischereischein. Dieser wird in jedem Fall für die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten grundsätzlich den Fischereischein auf Lebenszeit, sofern nicht ausdrücklich die Erteilung des Jugendfischereischeins beantragt wird.

Der Jugendfischereischein berechtigt zum Fischfang ausnahmslos nur in verantwortlicher Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. "Verantwortlicher Begleitung" bedeutet vor allem, dass die volljährige Person die Einhaltung des Tierschutzrechts sicherzustellen hat.

Die Fischereiabgabe beträgt für die gesamte, spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres ablaufende Geltungsdauer 10 €. Ist die nach dem Gesetz noch mögliche Geltungsdauer bei Erteilung des Jugendfischereischeins auf höchstens 3 Jahre begrenzt, beträgt die Abgabe 2,50 € pro angefangenes Jahr der möglichen Geltungsdauer.

Zu der Abgabe wird noch die Gebühr von 5 € erhoben.

Notwendige Unterlagen

Aktuelles Lichtbild, Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung





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