Bauanträge

Keiner Genehmigung bedürfen Wohnbauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn

a) das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften nicht widerspricht,
b) die Erschließung im Sinne des BauGB gesichert ist und
c) die Gemeinde nicht innerhalb von 4 Wochen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Ein Bauantrag ist aber trotzdem in 3-facher Fertigung bei der Gemeindeverwaltung Zi.-Nr. 101 einzureichen. 

Wohnbauvorhaben 

 

Bauantrag

Der Bauantrag ist bei der Gemeindeverwaltung mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt, insbesondere auch Anschriften der Nachbarn, die nicht unterschrieben haben)
  • Baubeschreibung (vollständig ausgefüllt)
  • Baustatistik (vollständig ausgefüllt)
  • Amtlicher Lageplan (M 1 : 1000)
  • Kopie des Lageplans (M 1 : 1000) 4-fach mit
    • Darstellung des Bauvorhabens
    • Ergänzung des Bestandes im Umkreis von mind. 50 m
    • Angaben zur fahrmäßigen Erschließung
    • Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke
    • Darstellung der Abstandsflächen
    • Angaben zur Grundstücksentwässerung, soweit kein Anschluss an die Kanalisation möglich ist
  • Übersichtslageplan (M 1 : 5000) bei Außenbereichsvorhaben
  • Bauzeichnungen, d.h.
    • alle Grundrisse, auch Speicher
    • alle Ansichten
    • alle wesentlichen Schnitte
    • Angaben zum natürlichen Gelände
  • Erklärung nach § 33 BauGB bei noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplänen
  • Unterschriften des Antragstellers und des Entwurfsverfassers auf Antrag/Lageplan/Bauzeichnung
  • Unterschrift der Nachbarn auf Lageplan/Bauzeichnung

 

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Bauantrag, Baugenehmigung

 


E-Mailadresse ( Bauanträge ): bauamt-verwaltung@geisenhausen.de



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