Veranstaltungen

Anzeigepflichtige Veranstaltung


Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.
Dies gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt wird.


Erlaubnispflichtige Veranstaltung


die erforderliche Anzeige der oben genannten Veranstaltung nicht rechtzeitig (früher als eine Woche) erstattet wird,
es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt (für die Erlaubniserteilung ist das Landratsamt Landshut zuständig) oder
zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll, mehr als eintausend Besucher zugleich zugelassen werden sollen.

Kosten: 15,00 €

 

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis


Aus besonderem Anlass kann eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis erteilt werden. Ein besonderer Anlass ist ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis z.B. Volksfest, Veranstaltungen von Vereinen.

Die Veranstalter haben die vorübergehende Gaststättenerlaubnis rechtzeitig (mind. 2 Wochen vor Veranstaltungstermin) bei der Gemeinde zu beantragen.

Kosten:

Vereine: 25,00 €
Sonstige: 30,00 €




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