Förderprogramm für energieeffiziente Neubauten

von Markt Geisenhausen | 

Förderprogramm Logo

Der Markt Geisenhausen fördert energiebewusste Bauweise bei Neubauten.

 

Was wird gefördert?

Ab dem 01.01.2016 fertiggestellte energieeffiziente Neubauten von Wohnhäusern im Gemeindegebiet werden mit folgenden Sätzen bezuschusst:

  • KfW 55-Häuser mit 1.000 €,
  • KfW 40 und Passivhäuser mit 3.000 €,
  • Nullenergie- und Plusenergiehäuser mit 5.000 €.

Die Förderung wird für ein Wohnhaus pro Parzelle bzw. Grundstück gewährt. Das Förderprogramm ist auf einen Gesamtbetrag von 100.000 € gedeckelt und befristet bis zum 31.12.2022.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Grundstücken / Wohnbauparzellen
Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden innerhalb von 6 Monaten nach Baufertigstellung.
 

Pro Neubau und Parzelle / Grundstück kann die Förderung (Bonus) nur einmal aus diesem Programm gewährt und ausgeschöpft werden. Eine erneute Förderung zugunsten eines Ersterwerbers eines Neubaus ist nicht möglich.

 

Einbindung eines Sachverständigen

Ein energieeffizienter Neubau erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Errichtung. Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines geförderten Vorhabens ist zur Unterstützung des Bauherrn ein Sachverständiger erforderlich.

Für die Antragstellung ist ein sachverständiger Energieberater (im Folgenden: Sachverständiger) einzubinden.

 

Welche Anforderungen bestehen an Sachverständigen?

Mit der Beantragung der Förderung und/oder Begleitung des Vorhabens ist ein Sachverständiger zu beauftragen. Anerkannte Sachverständige sind z. B. die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie "Energieeffizient Bauen und Sanieren" geführten Personen, bzw. Sachverständige von bauausführenden Unternehmen.

Sachverständige, die im Rahmen von KfW-Effizienzhäusern Förderanträge stellen, können die bereits vorliegenden Berechnungsunterlagen und Begleitungen der Baumaßnahme, einschl. der Bestätigung nach Durchführung für die Antragstellung mit verwenden.

 

Welche Leistungen sind durch den Sachverständigen zu erbringen?

Der Sachverständige führt eine energetische Fachplanung gemäß den Programmbedingungen dieser Richtlinien einschließlich Anlage durch und erstellt nach Abschluss der Baumaßnahmen die programmgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen. Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen des Sachverständigen sind in der Anlage "Technische Mindestanforderungen" beschrieben.

 

Welche Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich?

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln z. B. Krediten, Zulagen oder Zuschüssen ist möglich.

 

Regelungen zur Antragstellung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Markt Geisenhausen gewährt aus diesem Programm Förderungen in Form ein Bonus für Effiziente Neubauten. Der Antrag ist im Regelfall vor Beginn des Vorhabens beim Markt Geisenhausen, in Form einer Vorankündigung zu stellen. Ausschlaggebend ist jedoch die Fertigstellung der Baumaßnahme, die mit Beginn der beim Markt Geisenhausen / untere Bauaufsichtsbehörde gestellten Nutzungsaufnahme beginnt.

 

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Das von Ihnen und Ihrem Energieberater unterschriebene Antragsformular
der beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) registrierte Energiebedarfsausweis für Ihr Objekt
 

Weitergehende Informationen und die erforderlichen Antragsvordrucke sind bei der Bauverwaltung im Rathaus, Tel. 08743/9616 - 22 oder - 23, E-Mail bauamt-verwaltung@geisenhausen.de erhältlich. 
Nachstehend stellen wir die Vordrucke auch zum Download zur Verfügung.

Drucken